Kostenübernahme in der Privatpraxis
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen i.d.R. übernommen. Ob die Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, ist abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Es ist also empfehlenswert, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um Informationen über die Leistungen sowie die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche dient die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:in
Als Selbstzahler:in schließen wir einen gemeinsamen Behandlungsvertrag ab. Das Honorar für eine Einzelsitzung rechne ich mit dem 3-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab, dies entspricht einer Höhe von 131,15 €.
Beihilfe
Liegt eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie vor, ist diese beihilfefähig.
Eine psychosomatische Grundversorgung, eine psychotherapeutische Akutbehandlung sowie ein Kurzzeittherapie sind ebenso wie probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung durch die Beihilfestelle möglich (laut Bundesbeihilfeverordnung). Darüber hinaus ist ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie notwendig.
Bezüglich der Kostenübernahme informieren Sie sich am besten bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenversicherung über die notwendigen Schritte.
Bundeswehr
Als Bundeswehrsoldat:in haben Sie, durch den Vertrag zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesverteidigungsministerium, die Möglichkeit eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychotherapeut:in in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Zuvor ist eine Überweisung durch Ihre Truppenärzt:in zu einer Psychotherapeut:in erforderlich.
Zum ersten Gespräch benötige ich den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung”
(BW-2218), dadurch können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt werden.
Liegt die Indikation für eine Psychotherapie vor, teile ich nach Abschluss der Probatorik, Ihrer Truppenärzt:in Diagnose, Indikation und Therapieziele in einer Begründung mit. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erteilt. Dieser kann bei Bedarf nach Antragstellung auf weitere Sitzungen erhöht werden.
Bundespolizei
Durch eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium für Inneres können sich Bundespolizist:innen für eine Psychotherapie an eine Privatpraxis wenden. Die Anträge und Bewilligungsschritte richten sich nach den Vorgaben wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, gemäß der gültigen Psychotherapierichtlinie.
Selektivvertrag Bahn BKK
Sollten Sie bei der Bahn BKK gesetzlich versichert sein, so besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme meiner Leistungen durch die Krankenkasse. Die Kasse übernimmt die Kosten für 5 probatorische Sitzungen und 24 Sitzungen Kurzzeittherapie oder 60 Sitzungen Langzeittherapie. Bitte nehmen Sie, vor einem Erstgespräch bei mir, Kontakt zu Ihrer Kasse auf. Zur ersten Sitzung bringen Sie dann bitte einen Überweisungsschein Ihrer Hausärzt:in mit.
Gesetzliche Krankenversicherung
Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraums keinen Therapieplatz bei einer Therapeut:in mit Kassensitz anbieten, so ist sie nach § 13.3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die Behandlungskosten in einer Privatpraxis zu übernehmen. Die Krankenkassen bewilligen die Kostenerstattung i.d.R. nur noch in Ausnahmefällen. Sollten Sie dennoch einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Kasse für eine Therapie in meiner Privatpraxis (ohne Kassensitz) stellen wollen, ist folgendes erforderlich:
- PTV11 Formular: Dieses Formular wird im Rahmen einer Sprechstunde bei einer Psychotherapeut:in mit Kassensitz ausgestellt. Ist eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung notwendig, wird dies von der ausstellenden Therapeut:in auf dem Formular festgehalten.
- Konsiliarbericht: Darin bestätigt eine Fachärzt:in, dass eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist.
- Auflistung vergeblicher Therapieplatzsuche: Nehmen Sie zunächst mit Psychotherapeut:innen mit einer Kassenzulassung in Wohnortnähe Kontakt auf und erfragen Sie einen freien Behandlungsplatz. Diese Suche sollte möglichst für Ihre Krankenkasse dokumentiert werden. Eine Liste zugelassener Psychotherapeut:innen finden Sie bei der „Kassenärztlichen Vereinigung". Sollten die von Ihnen kontaktierten Psychotherapeut:innen zeitnah keinen freien Platz anbieten können, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.