Kostenübernahme in der Privatpraxis


Private Krankenversicherung

 Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen i.d.R. übernommen. Ob die Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, ist abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Es ist also empfehlenswert, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um Informationen über die Leistungen sowie die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche dient die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 

Selbstzahler:in

Psychotherapie

Als Selbstzahler:in schließen wir einen gemeinsamen Behandlungsvertrag ab. Das Honorar für eine Einzelsitzung rechne ich mit dem 3-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab, dies entspricht einer Höhe von 131,15 €.

Familienbegleitung
Bei einer Familienberatung handelt es sich immer um eine privat zu finanzierende Leistung, die nicht bei einem externen Kostenträger in Rechnung gestellt werden kann. Wir schließen daher einen gemeinsamen Vertrag zu Beginn der Beratung ab. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar beträgt 131,15€ für eine Einzelsitzung á 50 Minuten. 

Beihilfe

Liegt eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie vor, ist diese beihilfefähig. 

 Eine psychosomatische Grundversorgung, eine psychotherapeutische Akutbehandlung sowie ein Kurzzeittherapie sind ebenso wie probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung durch die Beihilfestelle möglich (laut Bundesbeihilfeverordnung). Darüber hinaus ist ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie notwendig.

Bezüglich der Kostenübernahme informieren Sie sich am besten bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenversicherung über die notwendigen Schritte. 

 

Bundeswehr

Als Bundeswehrsoldat:in haben Sie, durch den Vertrag zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesverteidigungsministerium, die Möglichkeit eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychotherapeut:in in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Zuvor ist eine Überweisung durch Ihre Truppenärzt:in zu einer Psychotherapeut:in erforderlich.

Zum ersten Gespräch benötige ich den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung”
(BW-2218), dadurch können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt werden.

Liegt die Indikation für eine Psychotherapie vor, teile ich nach Abschluss der Probatorik, Ihrer Truppenärzt:in Diagnose, Indikation und Therapieziele in einer Begründung mit. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erteilt. Dieser kann bei Bedarf nach Antragstellung auf weitere Sitzungen erhöht werden.

Bundespolizei

Durch eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium für Inneres können sich Bundespolizist:innen für eine Psychotherapie an eine Privatpraxis wenden. Die Anträge und Bewilligungsschritte richten sich nach den Vorgaben wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, gemäß der gültigen Psychotherapierichtlinie.

Selektivvertrag Bahn BKK

Sollten Sie bei der Bahn BKK gesetzlich versichert sein, so besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme meiner Leistungen durch die Krankenkasse. Die Kasse übernimmt die Kosten für 5 probatorische Sitzungen und 24 Sitzungen Kurzzeittherapie oder 60 Sitzungen Langzeittherapie. Bitte nehmen Sie, vor einem Erstgespräch bei mir, Kontakt zu Ihrer Kasse auf. Zur ersten Sitzung bringen Sie dann bitte einen Überweisungsschein Ihrer Hausärzt:in mit.


Gesetzliche Krankenversicherung

 Die Krankenkassen bewilligen die Kostenerstattung i.d.R. nur noch in Ausnahmefällen. Deshalb empfehle ich Ihnen zunächst Kontakt zur Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung von Mecklenburg-Vorpommern unter der 116 117 aufzunehmen.